AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB

1. Präambel

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei der Auftragserteilung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber den Auftraggeber bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten dann auch nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebote

Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns jederzeit das Recht der Korrektur vor. Wir sind ausschließlich im B2B-Geschäft tätig, sodass unsere Kunden ausnahmslos Unternehmer nach § 14 BGB sind.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich (wenn nicht anders vereinbart) ab remes Erding zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt standardmäßig in der Währung EURO, es sei denn, es wurde zuvor eine andere Währung schriftlich i.S.d. § 126 BGB vereinbart.

4. Erstgeschäfte

Bei einem Erstgeschäft ist die Zahlung des Rechnungsbetrages ohne Abzug per Vorkasse fristgerecht zu leisten. Etwaige Mahngebühren behalten wir uns vor.

5. Vertragsabschluss, Preise, Versand, Gefahrenübergang und Widerruf

Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind 7 Kalendertage an das Angebot nach §§ 133, 157 BGB gebunden. Der Vertrag ist wirksam abgeschlossen, wenn wir die Annahme des Auftrags innerhalb dieser genannten Frist bestätigen oder die Lieferung/Dienstleistung ausgeführt respektive begonnen haben. Die Lieferung erfolgt immer zu den am Tage des Gefahrenübergangs i.S.d. § 446 BGB geltenden Preisen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden separat berechnet. Bei einer Stornierung des Auftrages oder einer unbegründeten Annahmeverweigerung seitens des Auftraggebers erheben wir zusätzlich zu den angefallenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal 250,00 € zzgl. Umsatzsteuer. Bei Versandgeschäften übernimmt der Auftraggeber vollumfänglich alle Kosten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs i.S.d. 446 BGB.

6. Haftung

Die remes GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die remes GmbH – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Kardinalspflichten verletzt werden. Der Haftungsausschluss umfasst nicht die Kardinalspflichten. Die Haftung wird begrenzt auf den vertragstypischen sowie vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag wird ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -Ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen der remes GmbH.

7. Verantwortung für Updates bei Betriebssystemen und Tools

Mit der erfolgten Übergabe von PC-gestützten Systemen geht die Verantwortung für Betriebssystem- und Tool-Updates auf den Kunden über. Diese sind durch seine IT durchzuführen und entsprechend zu betreuen. Nach der Übergabe übernimmt remes keine Haftung für etwaige Fehler durch nicht ordnungsgemäße Installationen etc.

8. Lieferzeiten

Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich ausdrücklich bestätigt wurden. Die Lieferfristen beginnen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von remes. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware/Dienstleistung unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde. Überschreiten wir die vereinbarte Frist, so hat der Auftraggeber das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sollten wir durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferer an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich in Textform oder Schriftform zu unterrichten.

9. Gewährleistung

Etwaige Beanstandungen unserer Ware können nur innerhalb der von uns gewährten Beanstandungsfrist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform nach § 126 BGB zwingend. Für verspätete oder nicht gemeldete Schäden leisten wir keinen Ersatz. Rücksendungen an uns haben „frei-Haus“ remes Erding und versichert zu erfolgen. Bei unfreien und/oder nicht versicherten Rücksendungen können wir die Annahme verweigern bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu den von remes für die unfreie Zustellung bezahlten Transportkosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal 40,00 € zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Rücksendungen, die nicht vom Auftraggeber aufgegeben wurden, werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen an den Auftraggeber werden von uns frei Haus ursprüngliche Anlieferadresse des Auftraggebers zurückgesandt. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistungsdauer beträgt 1 Jahr nach Lieferung, ausgenommen sind Verschleißteile wie z.B. Prüfkabel. Gewährleistungsarbeiten werden direkt vor Ort am Sitz der Firma remes ausgeführt.

10. Bedingungen zu Aufträgen, Service und Reparaturen

Falls nicht ausdrücklich vorab ein Angebot verlangt wird, erfolgt die Auftragsabwicklung gegen Berechnung der am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensätze. Reparaturen werden maximal bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes ohne vorherige Begrenzung des Auftraggebers ausgeführt. Übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert, wird der Auftraggeber entsprechend benachrichtigt.

11. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Sämtliche Rechnungsbeträge sind standardmäßig mit dem Zahlungsziel 30 Tage ohne Abzug nach Rechnungsdatum zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungskonditionen vereinbart. Befindet sich der Auftraggeber uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zudem werden dem Auftraggeber Verzugszinsen sowie Mahnkosten in Höhe von pauschal 3,00 in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Verzugszinsen gilt ab dem Tag der Rechnungsstellung. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen nach den gesetzlichen Bedingungen abzutreten. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Zahlungseingang sowie allen Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien im Eigentum der remes GmbH, § 449 BGB. Dies gilt auch für Forderungen aus früheren Lieferungen oder Dienstleistungen (sog. erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns vertraglich zu verpflichten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Auftraggeber schon jetzt seine Ansprüche an uns in Höhe des offenen Forderungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Auftraggeber uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Pfändenden auf unsere Rechte aufmerksam zu machen sowie die uns zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

14. Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, i. S. d. Bundesdatenschutzgesetzes sowie der europäisch initiierten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.

15. Verjährung

Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren 12 Monate nach erfolgter Übergabe der von uns gelieferten Waren bei unserem Auftraggeber. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, die zu einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit führen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

16. Nutzung von Software

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Falls nicht anderes vereinbart ist, ist eine Nutzung der Software auf mehr als einem System untersagt. Der Auftraggeber darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§ 69 a ff. Urhebergesetz) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu verändern. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Auftragnehmer bzw. Software-Lieferanten. Die Vergabe von Unter-Lizenzen ist grundsätzlich nicht gestattet.

17. Mindermengen

Der Mindermengenaufschlag beträgt 300 €. Ein niedrigerer Bestellwert ist ausschließlich nach individueller Vereinbarung möglich. In diesem Fall behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenaufschlags vor. 

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, für alle Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden, ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch befugt, Klage auch an anderen Gerichtsständen zu erheben. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

19. Gültigkeit der deutschen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung gilt ausschließlich die deutsche Fassung.

20. Salvatorische Klausel

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.

* Stand der Rechtstexte: Januar 2024